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IT-Umzug

IT-Umzug: wenn der Betrieb umzieht

Wenn Ihr Betrieb umzieht, fahren Server und Rechner im Umzugswagen mit, die Leitung ins Internet aber nicht.

Die schaltet der Anbieter am neuen Standort, an einem Tag, den Sie mit ihm vereinbaren. Unten steht, wie früh Sie das angehen, was das Gesetz dazu sagt und was sonst in welcher Reihenfolge dran ist.

Stand: 29.09.2026

Wie früh muss die Leitung für den Umzug bestellt sein?

So früh wie möglich, rät die Bundesnetzagentur, und eine Zahl nennt sie dafür nicht. Auch in § 60 des Telekommunikationsgesetzes steht nicht, wie viel Zeit der Anbieter für die Schaltung hat. Beim Anbieterwechsel am selben Ort muss der alte Anbieter weiterliefern, bis der neue umgeschaltet hat, sofern der Wechsel rechtzeitig eingeleitet war. Für den Umzug gilt diese Weiterversorgung nach der Bundesnetzagentur nicht, und die Unterbrechung kann dort länger dauern. Wie lange die Schaltung an Ihrer neuen Adresse braucht, kann Ihnen nur der Anbieter sagen.

Einen ersten Blick darauf, was an der neuen Adresse überhaupt verfügbar ist, gibt der Breitbandatlas der Bundesnetzagentur. Dort lässt sich die Adresse suchen, und die Karte zeigt Bandbreiten und Techniken in der Umgebung, eingeteilt in Rasterzellen von 100 mal 100 Metern.

Bei Glasfaser unterscheidet der Atlas nach eigener Angabe nicht, ob ein Haus schon angeschlossen oder nur für den Anschluss vorbereitet ist. Ob in Ihrem Gebäude etwas ankommt, beantwortet deshalb erst der Anbieter.

Welche Leitung ein Betrieb braucht und was eine Standleitung von einem normalen Anschluss unterscheidet, steht unter Standortvernetzung. Dort geht es auch um den Fall, dass der alte Standort bleibt und der neue dazukommt.

Was das Telekommunikationsgesetz beim Umzug regelt

Den Umzug eines Anschlusses regelt § 60 TKG. Zieht der Kunde um und will seinen Vertrag behalten, muss der Anbieter die Leistung am neuen Ort erbringen, soweit er sie dort anbietet. Laufzeit und Vertragsinhalte bleiben dabei, wie sie sind.

Geschrieben ist § 60 für Verbraucher und ihren Wohnsitz, ein eigenes Wort für den Betriebssitz hat er nicht. Nach § 71 TKG gilt er aber auch für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, etwa gemeinnützige Vereine. Das gilt nicht, wenn Sie dem Verzicht auf diese Regeln ausdrücklich zugestimmt haben. Ob so ein Verzicht in Ihrem Vertrag steht, zeigen Ihre Vertragsunterlagen.

Für den Umzug darf der Anbieter ein angemessenes Entgelt verlangen, höchstens so viel wie für die Schaltung eines neuen Anschlusses. Bietet er die Leistung am neuen Ort nicht an, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, zum Auszug oder zu einem späteren Tag.

Für die Planung zählt vor allem Absatz 3. Der Dienst am neuen Ort wird an dem Tag aktiviert, der mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart ist. Halten Sie diesen Tag deshalb schriftlich fest.

Eine Entschädigung sieht das Gesetz auch beim Umzug vor. Nach der Bundesnetzagentur gibt es sie, wenn der Anschluss länger als einen Arbeitstag ganz ausfällt, ohne dass das so vereinbart war. Dasselbe gilt für einen Installationstermin, den der Anbieter versäumt. Haben Sie die Verzögerung selbst verursacht, entfällt sie. Die Höhe liegt bei 10 Euro je Arbeitstag oder Termin, bei festem Monatsentgelt bei 20 Prozent davon, wenn das mehr ist. Was ein Tag ohne Leitung Ihren Betrieb kostet, rechnet der IT-Ausfall-Rechner aus.

Wer am neuen Ort einen anderen Anbieter nehmen will, obwohl der alte dort liefern kann, zahlt nach der Bundesnetzagentur den alten Vertrag bis zum Ende weiter.

Die Telefonnummer hängt am Ortsnetz

Ob Ihre Nummern mitkommen, entscheidet die Vorwahl. Deutschland ist nach der Bundesnetzagentur in 5.200 Ortsnetze eingeteilt, und jedes hat seine eigene.

Nach ihren Regeln für Ortsnetzrufnummern behalten Sie die Nummern, wenn der Anschluss innerhalb desselben Ortsnetzes an einen anderen Standort zieht. Zieht er in ein anderes Ortsnetz, entfällt die Zuteilung der Nummern.

Das kann schon innerhalb einer Stadt passieren. In der Liste der Bundesnetzagentur stehen Köln mit 0221 und Köln-Porz mit 02203 als zwei getrennte Ortsnetze.

Bleibt der Standort im selben Ortsnetz und wechseln Sie dabei den Anbieter, können Sie die Nummern mitnehmen. Wie das abläuft, steht unter Telefonanlage für kleine Unternehmen.

Die Checkliste für den IT-Umzug

Die Punkte stehen in der Reihenfolge, in der sie anstehen. Was von anderen abhängt, vom Anbieter bis zum Handwerker, steht vorn.

Sobald die neue Adresse feststeht

  1. Fragen Sie Ihren Anbieter, was er an der neuen Adresse liefern kann, und erteilen Sie ihm den Umzugsauftrag. Vereinbaren Sie dabei ausdrücklich den Tag, an dem die Leitung dort laufen soll.
  2. Klären Sie, ob die neue Adresse im selben Ortsnetz liegt, denn davon hängen Ihre Telefonnummern ab.
  3. Legen Sie fest, wo Server, Firewall und Switch im neuen Gebäude stehen. Danach richten sich Strom, Kühlung und Kabelwege. Was so ein Technikraum mindestens braucht, steht unter Serverraum.
  4. Werden neue Netzwerkkabel verlegt, geben Sie dem ausführenden Betrieb zwei Punkte aus dem IT-Grundschutz des BSI mit. Die Kabelwege sollen Platz für spätere Erweiterungen lassen, und am Ende steht eine Abnahme mit unterschriebenem Protokoll.
  5. Planen Sie das WLAN für die neuen Räume neu, weil Wände, Decken und Abstände andere sind. Wie eine Ausleuchtung dabei hilft, steht unter WLAN im Büro.

In der Zeit bis zum Umzugstag

  1. Schreiben Sie auf, was mitzieht und was nicht, vom Server bis zum Aktenordner. Haben Sie eine aktuelle IT-Dokumentation, stehen die Geräte schon darin. Das BSI empfiehlt so ein Bestandsverzeichnis vor dem Auszug bei erhöhtem Schutzbedarf.
  2. Sagen Sie allen Mitarbeitenden, welche Regeln vor, während und nach dem Umzug gelten. Das BSI nennt genau das unter seinen Anforderungen für Umzüge, zusammen mit Sicherheitsregeln, die frühzeitig feststehen sollen.
  3. Legen Sie fest, wie Kunden Sie am Umzugstag erreichen, falls die Leitung an dem Tag noch nicht läuft.
  4. Machen Sie eine Sicherung, bevor der Server abgebaut wird, und spielen Sie zur Probe etwas davon zurück. Regelmäßige Tests der Sicherung sind beim BSI eine Basis-Anforderung. Wie eine Sicherung aufgebaut sein sollte, steht unter Backup-Strategie.

Am Umzugstag und danach

  1. Prüfen Sie nach dem Aufbau, ob alles vollständig und unbeschädigt angekommen ist, wie es das BSI für Umzüge empfiehlt. Testen Sie dann Internet und Telefon, die Drucker, den Zugriff auf den Server und die nächste Sicherung.
  2. Ziehen Sie die Dokumentation nach, denn mit dem Umzug ändern sich Netzplan und Verkabelung. Das BSI sieht vor, dass eine Arbeitsfassung der Kabeldokumentation noch am selben Tag angepasst wird.
  3. Wenn Sie über Teams telefonieren, ändern Sie die Notfalladresse, die dort jedem Benutzer zugewiesen ist. Warum sie beim Notruf zählt, steht unter Teams-Telefonie.
  4. Gehen Sie zum Schluss durch die alten Räume und sehen Sie nach, ob etwas liegen geblieben ist. Geräte, die nicht mitziehen, löschen Sie vorher sicher oder lassen sie vernichten. Auch das will das BSI geregelt sehen.

Den Umzug mit uns planen

Wir sind die externe IT-Abteilung für Betriebe und Vereine im Raum Köln, die keine eigene haben.

Einen Umzug machen wir als Projekt, mit Anfang und Ende. Wir sind von der ersten Planung an dabei, damit am neuen Standort nicht erst am Umzugstag auffällt, was fehlt.

Melden Sie sich am besten vier bis sechs Wochen vor dem Umzug, damit alles geplant werden kann. Das gilt vor allem, wenn wir Ihre IT noch nicht kennen. Betreuen wir Sie schon, kennen wir Ihre Technik und planen den Umzug ohnehin gemeinsam mit Ihnen. Muss es schneller gehen, reden wir miteinander.

Internet- und Telefonleitung planen wir komplett mit. Den Vertrag schließen Sie selbst beim Anbieter ab, alles bis dahin bereiten wir vor. Bei Planung, Installation und Inbetriebnahme helfen wir.

Projekte wie dieses legen wir nach Absprache gern auf ein Wochenende, damit der Betrieb unter der Woche weiterläuft. Unser Büro ist in Köln-Ossendorf, und für Vertragskunden berechnen wir die Anfahrt in der ersten halben Stunde nicht.

Was der Umzug bei Ihnen kostet, sagen wir, bevor es losgeht. Wie wir Projekte abrechnen, steht unter So rechnen wir ab.

Kostenfreies Erstgespräch

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Quellen

  • § 60 TKG, Umzug. Daraus die Weiterlieferung am neuen Ort, das Entgelt bis zur Höhe eines Neuanschlusses, die Kündigung mit einem Monat und der ausdrücklich vereinbarte Tag. Absatz 3 verweist für die Entschädigung auf § 58 Absatz 3 und § 59 Absatz 4.
  • § 71 TKG, Abweichende Vereinbarungen und Geltungsbereich. Aus Absatz 3 die Geltung für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht und der ausdrückliche Verzicht.
  • Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel und Umzug. Daraus „so früh wie möglich“, die Weiterversorgung nur ohne Ortswechsel samt der möglichen längeren Unterbrechung beim Umzug, die Entschädigung beim Umzug und der alte Vertrag bei einem neuen Anbieter.
  • Bundesnetzagentur, Verfügung 25/2006 zu Ortsnetzrufnummern, konsolidierte Fassung ab 30.07.2026. Aus Anlage 2 die Nummern beim Umzug innerhalb und außerhalb des Ortsnetzes.
  • Bundesnetzagentur, Ortsnetzbereiche, Ortsnetzkennzahlen und Ortsnetzgrenzen. Daraus die 5.200 Ortsnetze und aus der verlinkten Kennzahlenliste (Stand 31.12.2010) Köln und Köln-Porz.
  • Bundesnetzagentur, Breitbandatlas im Gigabit-Grundbuch. Daraus die Suche nach Adresse, die Rasterzellen von 100 mal 100 Metern und der Hinweis zu angeschlossenen und vorbereiteten Glasfaseranschlüssen.
  • BSI, IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023. Daraus ORP.1.A13 zur Sicherheit bei Umzügen und ORP.1.A8 zu Bestandsverzeichnissen, Löschen und Vernichten. Dazu INF.1.A31 zum Auszug aus Gebäuden bei erhöhtem Schutzbedarf und INF.12 mit A2, A6 und A10 zu Kabelwegen, Abnahme und Dokumentation. Außerdem CON.3.A15 zum Testen der Datensicherung.

Stand dieser Angaben: 29.09.2026. Die Seite gibt wieder, was Gesetz, Bundesnetzagentur und BSI zum Umzug sagen. Sie ist keine Rechtsberatung, und was in Ihrem Vertrag steht, sagt Ihnen Ihr Anbieter.