Server und Speicher
Serverraum: die Dinge, die zuerst kaputtgehen
Bei Serverräumen denken viele an Rechenzentren: Doppelboden, Löschanlage, Zutritt mit Karte. Für einen Betrieb, dessen Server in einer Abstellkammer steht, ist das weit weg.
Stand: 17.09.2026
Das BSI sieht das genauso, und das ist die erste gute Nachricht.
Ihr Serverraum ist kein Rechenzentrum
Im IT-Grundschutz gibt es einen Baustein für Rechenzentren und Serverräume. Und in genau diesem Baustein steht, dass er für kleine Betriebe nicht gedacht ist.
Wörtlich: Er „eignet sich nicht für kleine Informationsverbünde mit z. B. nur einem oder sehr wenigen Servern“. Das BSI nennt als Beispiel sogar die kleine Institution „mit wenigen IT-Arbeitsplätzen und einem Server, der in einem separaten Raum betrieben wird“. Für solche Fälle genüge es oft, den kleineren Baustein für einen Technikraum oder Technikschrank umzusetzen.
Wer einem Betrieb mit zwanzig Leuten die Anforderungen eines Rechenzentrums vorhält, übertreibt also. Und das BSI sagt es selbst.
Eine Ausnahme gibt es. Laufen im Raum Systeme für Dienste an Dritte, also für Kunden oder andere Firmen, behandelt das BSI den Raum als Teil eines Rechenzentrums. Dasselbe gilt, wenn dort IT für kritische Geschäftsprozesse steht. Für die meisten kleinen Betriebe trifft das nicht zu, aber es lohnt sich, einmal kurz darüber nachzudenken.
Kein Raum? Dann ein abschließbarer Schrank
Viele kleine Betriebe haben keinen eigenen Raum für den Server. Auch dafür gibt es beim BSI eine klare Antwort.
Server müssen dort stehen, wo nur Berechtigte hinkommen. Und das BSI zählt ausdrücklich auf, was dafür reicht: Rechenzentren, Serverräume oder „abschließbare Serverschränke“.
Der Schrank im Flur ist also eine zulässige Antwort. Der Server unter dem Schreibtisch der Buchhaltung ist es nicht. Für ein NAS gilt dasselbe.
Die Stromversorgung: Die USV muss getestet sein
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, kurz USV, überbrückt einen Stromausfall so lange, bis der Server sauber heruntergefahren ist. Das BSI empfiehlt sie für jeden Server.
Die meisten Betriebe mit Server haben eine. Die Frage ist, ob sie noch funktioniert.
Im Baustein für den kleinen Technikraum schreibt das BSI zwei Sätze, die man kennen sollte. Die USV „SOLLTE regelmäßig gewartet und auf Funktionsfähigkeit getestet werden“. Und: „Es SOLLTE berücksichtigt werden, dass die Batterien von USV-Anlagen altern.“
Eine USV, die seit Jahren im Schrank steht und nie geprüft wurde, ist wie eine Sicherung, die nie zurückgespielt wurde. Man weiß erst im Ernstfall, ob sie hält. Und ob der Server bei einem Ausfall wirklich herunterfährt, zeigt nur ein Test.
Dazu kommt eine Frage, die bei jedem Umbau neu gestellt werden muss. Hängen inzwischen mehr Geräte an der USV als beim Kauf? Dann kann die Zeit, die sie überbrückt, zu kurz geworden sein.
Wasser: die Leitung, die durch den Raum läuft
Das BSI führt Wasser als eigene Gefahr. Undichte Leitungen, Rohrbruch, eine tropfende Klimaanlage. Wasser kann einen Kurzschluss auslösen, und aus dem Kurzschluss kann ein Brand werden.
Für den kleinen Technikraum empfiehlt das BSI deshalb, dass dort nur Leitungen verlaufen, die der Raum selbst braucht. Abwasser, Frischwasser, Heizung und Gas sollen nicht hindurchführen.
Das lässt sich oft nicht ändern, gerade in einer Abstellkammer oder einem Kellerraum. Dann ist es umso wichtiger zu wissen, wo die Leitung verläuft. Und ob der Server im Zweifel darunter steht.
Wärme: Eine Gradzahl nennt das BSI nicht
In vielen Ratgebern steht eine feste Temperatur, die im Serverraum einzuhalten sei. Beim BSI steht keine. Im ganzen IT-Grundschutz-Kompendium findet sich keine Angabe in Grad Celsius.
Stattdessen verweist das BSI auf die Datenblätter der Geräte. Temperatur und Luftfeuchte sollen in den Grenzen liegen, die der Hersteller für seine Geräte nennt. Das ist ehrlicher als eine Pauschalzahl, weil ein kleiner Server andere Grenzen hat als eine Festplatte im Regal.
Was das BSI beschreibt, ist die Gefahr dahinter. Geräte setzen Strom in Wärme um. Liegt die Temperatur außerhalb der Herstellergrenzen, funktionieren Bauteile nicht mehr richtig oder fallen aus. Und das passiert oft schleichend, ohne dass jemand es bemerkt, wenn niemand hinschaut.
Wie wir mit Geräten umgehen, die in Staub und Wärme stehen, steht bei der IT-Wartung.
Kühlung: was ein Serverraum wirklich braucht
Wir haben schon alles erlebt. Von gar keinem Serverraum bis hin zu einem Server-Standort auf der Toilette, der mit einem Holzbrett an der Wand festgemacht war. Und bis hin zum Server-Standort im Keller, der feucht war und keinen abgeschlossenen Serverraum hatte.
Wenn wir uns Serverräume bei Kunden anschauen, haben wir grobe Erfahrungswerte. Klima und Elektrik müssen ausreichend und funktional vorhanden sein. Es sollte genug Platz vorhanden sein, damit die Luft zirkulieren kann.
Bei der Kühlung sagt das BSI zur Lüftung wenig, und das Wenige ist deutlich. Wird so ein Raum unzureichend belüftet, wird der für die Geräte erlaubte Temperaturbereich nicht eingehalten, und die Geräte können ausfallen. Im Baustein für den kleinen Technikraum stehen dazu zwei Sätze: „Dafür SOLLTE eine geeignete raumlufttechnische Anlage eingesetzt werden. Diese SOLLTE ausreichend dimensioniert sein.“
Sobald der Raum als Serverraum gilt, wird das BSI schärfer, und das steht in dem Baustein, den es für kleine Betriebe gerade nicht vorsieht. Dort muss die tatsächliche Wärmelast regelmäßig geprüft werden, und ausdrücklich nach größeren Umbauten. Das ist dieselbe Frage wie oben bei der USV, nur mit anderem Gegenstand.
Und die USV löst das Wärmeproblem nicht. Puffert sie den Server und nicht die Lüftung, erwärmt sich der Raum. Weitere Geräte können dann Schaden nehmen.
Beim Platz gibt es zwei Gründe, und sie sind verschieden. Wir achten darauf, dass die Luft zirkulieren kann. Das BSI verlangt ausreichend Fläche für Fluchtwege und Arbeitsfläche.
Die Elektrik ist der Teil, bei dem wir koordinieren und nicht selbst schrauben. Zwei Fragen gehören dem Elektriker. Ob das Stromnetz als TN-S-System errichtet ist, das ist beim BSI eine Basis-Anforderung. Und wann die elektrischen Anlagen zuletzt nach der DGUV Vorschrift 3 geprüft wurden. Ein dritter Satz aus dem Regelwerk bleibt beim Rundgang hängen: „Die Verwendung von Steckdosenleisten SOLLTE soweit wie möglich vermieden werden.“
Im Raum selbst sollte ein vernünftiger Serverschrank stehen, ein Rack, in das man Patchpanels einbauen kann. Dazu eine vernünftige Verkabelung: farblich getrennt, gut markiert und aufgeräumt. Die Farben sind unser Erfahrungswert. Beschriftung und Dokumentation verlangt das BSI, und zwar für jedes Gebäude ohne die Einschränkung von oben. Die Stamm-Dokumentation muss spätestens vier Wochen nach Abschluss der Arbeiten aktuell sein, und spätestens nach vier Jahren wird geprüft, ob sie noch stimmt. Was sonst in eine IT-Dokumentation gehört, steht auf einer eigenen Seite.
Für Serverräume sieht das BSI eine Fernanzeige für Störungen vor, wieder im Baustein für Rechenzentren und Serverräume. Bei uns melden die Server und die Firewall gewisse Temperaturschwankungen. Klima und Elektrik koordinieren wir gerne für Sie und stehen dann beratend zur Seite. Wir haben Partnerbetriebe, oder Sie bringen Ihren eigenen Elektriker mit. Andere holen mehrere Angebote ein. Wir sind die zentrale Stelle, die das in Ihrem Sinne beaufsichtigt.
Der Selbsttest zum Durchgehen
Kostenloser Selbsttest: zehn Fragen zu Ihrem Serverraum, zum Abhaken.
Acht der zehn Fragen stehen so im IT-Grundschutz des BSI, und wo ein Satz aus unserer Praxis kommt, steht es an der Frage. Eine beantwortet Ihr Elektriker, zwei Ihr IT-Dienstleister, den Rest sehen Sie selbst.
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Feuer: Den Handfeuerlöscher verlangt das BSI
Eine Löschanlage verlangt das BSI für einen kleinen Serverraum nicht. Aber es verlangt etwas, das oft fehlt.
Im Baustein für das Gebäude insgesamt ist der Handfeuerlöscher eine Basis-Anforderung, also das Mindeste. Löscher der passenden Brandklasse müssen in ausreichender Zahl im Haus sein und regelmäßig geprüft werden.
Für Serverräume wird das BSI noch genauer. Dort müssen die Löscher leicht erreichbar sein. Und alle, die den Raum betreten dürfen, müssen in die Benutzung eingewiesen sein. Das ist eine der wenigen Anforderungen, die in einer Viertelstunde erledigt sind.
Dazu gehört ein Satz aus dem Baustein für den kleinen Technikraum. Brennbares Material in und um den Raum soll auf ein Minimum reduziert werden.
Der Klassiker: der Raum als Abstellkammer
Das BSI hat dafür eine eigene Basis-Anforderung. Der Technikraum darf nicht zweckentfremdet werden, „z. B. als Abstellraum oder Putzmittellager“. Und er darf kein Durchgangsraum sein.
Das klingt banal. Aber es ist genau der Raum, in den der Karton mit den alten Akten wandert, weil er sonst nirgends hinpasst. Und der Karton ist brennbar, versperrt den Weg zum Feuerlöscher und hält die warme Luft am Gerät.
Und der Staub?
Staub steht beim BSI als Gefahr drin. Er setzt Lüfter zu, und Geräte verschleißen früher. Als Anforderung taucht Staubschutz aber erst bei erhöhtem Schutzbedarf auf, und dort bezogen auf Bauarbeiten.
Für den kleinen Betrieb gehört Staub deshalb zur Wartung und nicht zur Ausstattung des Raums. Auf der Basisstufe stehen beim BSI Strom, Zutritt, Feuer, Leitungen und Wärme.
Drei Dinge, die Sie heute prüfen können
Wird der Raum als Abstellraum genutzt? Einmal hineinschauen reicht.
Läuft eine Wasserleitung durch den Raum oder über dem Server? Ein Blick an die Decke und in den Heizungsplan.
Wann wurde die USV zuletzt getestet? Wenn niemand das beantworten kann, ist das die Antwort.
Dazu, wenn Sie einen vierten Punkt wollen: Hängt ein Feuerlöscher in Reichweite, und weiß jemand, wie er funktioniert?
Dafür brauchen Sie weder Geld noch einen Techniker. Und jede der Fragen wird sonst erst im Ernstfall gestellt.
Was wir im Raum im Blick behalten
Zur Server-Wartung gehört bei uns, die Temperatur der Geräte im Blick zu behalten. Fällt eine Platte aus, meldet sich unser System bei uns. Was sonst in Ihrem Raum sinnvoll ist, sehen wir uns bei einer Begehung vor Ort an.
Ob Sie überhaupt einen eigenen Server im Haus brauchen, ist eine eigene Frage. Die beantwortet der Artikel Server für kleine Unternehmen.
Quellen
- BSI, Kompendium zum IT-Grundschutz, Edition 2023, Baustein INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum: für wen er gilt und für wen nicht, Klima, Wasser, Verschmutzung, Handfeuerlöscher im Serverraum, Staubschutz bei Baumaßnahmen. Dazu die Prüfung der Wärmelast nach größeren Umbauten und die Fernanzeige für Störungen im Serverraum.
- Daneben INF.5 Raum sowie Schrank für technische Infrastruktur: kein Durchgangsraum, wenig Brennbares, keine Zweckentfremdung, Temperatur nach Datenblatt, keine fremden Leitungen, Wartung der USV und alternde Batterien. Aus demselben Baustein kommen die raumlufttechnische Anlage und ihre Dimensionierung, die unzureichende Lüftung als Gefährdung und die Fläche für Fluchtwege und Arbeitsfläche. Dazu der Folgeschaden bei ausgefallener Lüftung und das Stromnetz als TN-S-System. Und INF.1 Allgemeines Gebäude zu den Handfeuerlöschern im ganzen Haus.
- Dazu INF.12 Verkabelung: die Dokumentation der Verkabelung mit vier Wochen für die Aktualisierung und vier Jahren für die Prüfung, die Steckdosenleisten und das Stromverteilnetz als TN-S-System. Dieser Baustein ist auf jedes Gebäude anzuwenden. Die DGUV Vorschrift 3 steht dort als Verweis; welche Fristen sie nennt, haben wir nicht nachgeschlagen, und deshalb steht oben keine.
- Und SYS.1.1 zu Servern in abschließbaren Schränken und zur USV für jeden Server. Dass keine Gradzahl vorkommt, zeigt eine Volltextsuche über das ganze Kompendium.
Stand dieser Angaben: 17.09.2026. Diese Seite ordnet die Anforderungen des BSI an Technikräume für kleine Betriebe ein. Sie ersetzt keine Brandschutzbegehung und keine Rechtsberatung, und für bauliche Vorgaben sind die örtlichen Vorschriften maßgeblich.