Wartung und Pflege
Wer wartet eigentlich Ihre Website?
Meistens macht das keiner. Die Agentur hat sie gebaut und ist weg, und die Updates bleiben liegen, bis etwas kaputtgeht. Wir bieten unseren Kunden die Wartung mit an, zusammen mit einem Partner, der nichts anderes macht.
Die Homepage läuft weiter, auch wenn darunter schon etwas kaputt ist.
Wenn an Ihrer Website etwas nicht mehr geht, sagt Ihnen das keiner. Das Kontaktformular sendet seit Wochen nichts mehr, und niemand merkt es. Das CMS ist vier Versionen zurück. Das eine Plugin, das alles zusammenhält, bekommt keine Updates mehr.
Auffallen tut das an dem Tag, an dem die Seite weg ist. Oder gehackt. Oder wenn der Mensch, der sie damals gebaut hat, nicht mehr ans Telefon geht.
Eine Website, die keiner wartet, ist wie ein Server, den keiner wartet: Es geht lange gut. Und dann wird es teuer.
Wartung wie bei Ihren Servern
Was wir für die Server in Ihrem Haus machen, macht ein Partner von uns für Ihre Webseite: Updates einspielen, Pflege, Anpassungen, Programmierung. Er macht das laufend statt einmal im Jahr.
So wie wir Ihre externe IT-Abteilung sind, ist er der externe Web-Entwickler.
Warum ein Partner? Weil Webserver ein eigenes Fach sind, so wie Windows-Systeme eines sind. Wir bleiben bei dem, was wir können, und holen für den Rest jemanden, der genau das kann.
Um die IT in Ihrem Haus, Server und Arbeitsplätze, geht es hier: IT-Wartung
Das ist bei der Wartung mit drin
Updates sind drauf, bevor etwas hakt
Gemeint sind das CMS, die Plugins und die PHP-Version, also die Technik, auf der Ihre Seite läuft.
Vor jeder Änderung wird die Website gesichert
Wenn ein Update etwas zerschießt, gibt es den Stand von davor.
Sie schicken, was rein soll, und es kommt rein
Texte tauschen, Bilder einstellen, eine neue Unterseite anlegen: Das ist die laufende Pflege.
Wenn die Seite etwas können soll, was sie noch nicht kann
Dann programmiert der Partner die Anpassung oder die neue Funktion.
Was nicht dabei ist: Grafikarbeiten machen wir nicht. Kein Logo, kein Design. Wenn Sie das brauchen, sagen wir Ihnen ehrlich, dass Sie dafür jemand anderen brauchen.
WordPress-Wartung
Die Hälfte aller Websites läuft auf WordPress, bei kleinen Betrieben noch mehr. Genau da bleibt Wartung am häufigsten liegen: Plugins von fünf verschiedenen Herstellern, jedes will Updates, und eines verträgt sich nach dem Update nicht mit dem anderen.
Ein WordPress-Wartungsvertrag heißt: Das ist ab jetzt nicht mehr Ihr Problem. Der Partner sichert die Seite, spielt laufend die Updates ein und schaut, ob die Plugins sich danach noch vertragen. Andere Systeme gehen auch.
Barrierefreiheit: wen das Gesetz trifft und wen nicht
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Danach wird viel geschrieben, und ein großer Teil davon steht so nicht im Gesetz. Hier steht, was wirklich drinsteht, mit der Adresse daneben, damit Sie es selbst nachlesen können. Stand: 30.08.2026.
Erfasst sind nicht Betriebe, sondern Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher. Die Branche spielt keine Rolle, entscheidend ist, was auf der Website passiert: ob dort ein Verbraucher elektronisch und auf eigene Anfrage einen Vertrag schließen kann. Amtlich als Beispiel benannt sind der Online-Verkauf von Produkten und die Online-Buchung von Terminen. Quellen: § 1 Absatz 3 Nummer 5 und § 2 Nummer 26 BFSG, abgerufen am 30.08.2026. Die Beispiele stehen in den Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums, das ist Verwaltungsauslegung und kein Gesetz.
Zwei Gründe schließen viele Betriebe von vornherein aus. Der erste ist der Verbraucherbezug: Wer ausschließlich an Gewerbetreibende leistet, wird von den Dienstleistungspflichten des Gesetzes nicht erfasst. Der zweite ist die Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Sie greift bei weniger als zehn Beschäftigten, und zusätzlich muss entweder der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme bei höchstens 2 Millionen Euro liegen. Es genügt eine der beiden Größen, und genau das lassen die amtlichen Merkblätter in ihrem Rechenbeispiel weg. Quellen: § 3 Absatz 3 Satz 1 und § 2 Nummer 17 BFSG, abgerufen am 30.08.2026. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht, dort gibt es nur Erleichterungen.
Und jetzt der Punkt, an dem fast alle etwas behaupten: Ob eine Website mit einem reinen Kontaktformular schon darunter fällt, ist ungeklärt. Dazu gibt es keine Aussage im Gesetz, keine in den Leitlinien, keine in den amtlichen Antworten und kein Urteil. Weder in die eine noch in die andere Richtung. Wenn Ihnen jemand das eine oder das andere als sicher verkauft, hat er es nicht nachgeschlagen.
WCAG 2.1 AA steht nicht im Gesetz.
Die Verordnung verlangt für Websites vier Grundsätze: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Eine Norm nennt sie nicht, eine WCAG-Stufe nennt sie nicht. Als praktischer Maßstab dient die EN 301 549 mit WCAG 2.1 Stufe AA, aber eine gesetzliche Vermutungswirkung löst sie hier bisher nicht aus, weil die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt für dieses Gesetz fehlt.
Die Frist bis 2030 ist keine Schonfrist.
Sie betrifft Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, und Produkte, die vorher schon im Einsatz waren. Eine Website, die heute läuft, fällt nicht darunter.
Die Erklärung wird am häufigsten vergessen.
Neben der Technik verlangt das Gesetz eine öffentlich zugängliche Erklärung darüber, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Sie muss selbst barrierefrei zugänglich sein. Fehlt sie, ist das ein eigener Verstoß, unabhängig davon, wie gut die Seite gebaut ist.
Am Anfang steht keine Strafe.
Die Marktüberwachung prüft auch ohne Anlass per Stichprobe. Der Ablauf ist eine Kette: erst Aufforderung mit Frist, dann eine zweite unter Androhung, erst dann die Untersagung. Ein Bußgeldrahmen bis 100.000 Euro besteht, er steht aber am Ende dieser Kette und nicht am Anfang.
Quellen zu den vier Punkten, alle abgerufen am 30.08.2026: § 12 Nummer 3 BFSGV, § 38 Absatz 1 BFSG, § 14 Absatz 1 Nummer 2 BFSG und die §§ 28 bis 30 sowie § 37 BFSG. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, entfällt auch die Erklärung.
Wo unsere Arbeit aufhört: Wir sagen Ihnen nicht, ob das Gesetz für Ihren Betrieb gilt. Das hängt an Ihrer Rechtsform, Ihren Zahlen und daran, was Ihre Website tut, und die förmliche Bewertung gehört zu Ihrem Rechtsberater. Was wir tun, ist der Wartungsteil: die Seite laufend daraufhin ansehen, dass eine Änderung am Inhalt nichts kaputt macht, und den Umbau mit unserem Partner planen, wenn einer nötig wird. Grafikarbeiten bleiben auch hier außen vor.
Für wen das gemacht ist
Wir sind die externe IT-Abteilung für Betriebe und Vereine, die keine eigene haben.
Am besten funktioniert das als Teil der laufenden Betreuung. Dann rufen Sie für die IT und für die Website dieselbe Nummer an.
Sie müssen dafür kein Betreuungskunde sein. Anfragen kostet nichts.
Für Vereine haben wir eine eigene Seite: IT für Vereine.
Vier Fragen, die immer kommen
Wir haben schon eine Agentur. Warum dann Sie?
Wenn die Agentur erreichbar ist und sich kümmert: bleiben Sie da. Der häufigere Fall bei uns: Die Agentur hat gebaut, kassiert und ist seitdem schwer erreichbar. Wartung ist Alltag, kein Projekt, und genau dafür sind wir da.
Was kostet das?
Das hängt davon ab, was Ihre Website ist und was laufend passieren soll. Deshalb steht hier keine Zahl, die nachher nicht stimmt. Im Erstgespräch schauen wir auf Ihre Seite und sagen Ihnen, was es kosten würde. Wie wir grundsätzlich abrechnen: So rechnen wir ab.
Muss die Website dafür umziehen?
Nein, in der Regel muss sie nicht umziehen. Gewartet wird dort, wo sie liegt. Bei welchem Anbieter Ihre Website liegt, bleibt Ihre Entscheidung. Wenn Sie eine Empfehlung wollen, bekommen Sie eine.
Muss unsere Website barrierefrei sein?
Das hängt nicht an Ihrer Branche. Es hängt daran, ob auf Ihrer Website ein Verbraucher elektronisch einen Vertrag schließen kann, und daran, ob Sie weniger als zehn Beschäftigte haben und dabei unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bleiben. Bei einer Website mit reinem Kontaktformular ist die Frage ungeklärt, dazu gibt es weder eine Aussage im Gesetz noch ein Urteil. Ob das Gesetz für Sie gilt, entscheiden Sie deshalb mit Ihrem Rechtsberater. Was wir übernehmen, ist der Wartungsteil.
Schicken Sie uns den Link. Wir schauen drauf.
Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Website an und sagen Ihnen, was ihr fehlt und was nicht. Ob Sie das dann machen lassen, entscheiden Sie.