KI im Betrieb
KI-Kennzeichnungspflicht: Was muss Ihr Betrieb kennzeichnen?
Kurze Antwort: weniger, als die Aufregung vermuten lässt. Aber nicht nichts. Seit dem 2. August 2026 gilt die Pflicht, und die Grenze verläuft woanders, als die meisten denken.
Eine KI-Richtlinie für Ihren Betrieb, zum Ausfüllen.
Wie das Thema bei den meisten ankommt
Nicht mit einem Brief vom Amt. Sondern mit einem Moment der Unsicherheit: Das Bild für den nächsten Beitrag kommt aus der KI, der Text für die Website auch. Und irgendwo stand, dass man das jetzt kennzeichnen muss. Muss man?
Manchmal ja. Oft nein. Wer alles pauschal mit einem KI-Stempel versieht, macht genauso einen Fehler wie der, der gar nichts kennzeichnet. Die Verordnung fragt nicht, womit Sie gearbeitet haben. Sie fragt, was beim Betrachter ankommt.
Die Kennzeichnungspflicht hängt nicht daran, ob Sie KI benutzen. Sie hängt daran, was nach draußen geht und wie echt es wirkt.
Drei Fragen, dann wissen Sie, was für Sie gilt
Klicken Sie sich durch. Keine Adresse, kein Download, nur die Antwort.
Veröffentlicht Ihr Betrieb KI-Bilder, KI-Videos oder KI-Stimmen, die wie echte Aufnahmen wirken?
Schreibt oder spricht bei Ihnen eine KI direkt mit Kunden, zum Beispiel ein Chatbot auf der Website?
Nutzt Ihr Betrieb überhaupt KI? Für Texte, Bilder, Übersetzungen, egal ob intern oder nach draußen.
Dann trifft die Kennzeichnungspflicht Sie vermutlich.
Was aus der KI kommt und echt wirken kann, gilt der Verordnung als Deepfake. Dafür braucht es keine prominente Person, ein täuschend echtes Bild reicht. Der Hinweis gehört sichtbar an den Inhalt, nicht ins Impressum. Wie Sie das im Haus regeln, steht in unserer Vorlage.
Dann muss der Besucher merken können, dass er mit einer Maschine spricht.
Die Pflicht liegt in erster Linie beim Hersteller des Chatbots. Läuft er aber unter Ihrem Namen, stehen Sie mit in der Verantwortung. Ein klarer Hinweis im Chatfenster kostet nichts und beendet die Frage.
Kennzeichnen müssen Sie vermutlich nichts. Eine Hausregel lohnt sich trotzdem.
Interne Unterlagen und normale Werbetexte fallen nicht unter die Pflicht. Die eigentliche Frage ist eine andere: Wer bei Ihnen darf welches Werkzeug nutzen, und was darf da rein? Genau dafür ist die Vorlage.
Dann ist die Kennzeichnungspflicht für Sie heute kein Thema.
Ehrliche Antwort: Sie müssen nichts kennzeichnen und nichts regeln. Wenn das erste KI-Werkzeug bei Ihnen einzieht, wissen Sie ja, wo diese Seite steht.
Eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob ein einzelnes Bild kennzeichnungspflichtig ist, bleibt eine Einzelfallfrage.
Woher die Pflicht kommt
Grundlage ist die europäische KI-Verordnung, genauer ihr Artikel 50. Der gilt seit dem 2. August 2026, für jeden Betrieb, der KI beruflich einsetzt. Eine Übergangsfrist gibt es nicht mehr, die ist vorbei.
Der Artikel verlangt keine Kennzeichnung von allem, was mit KI zu tun hat. Er regelt drei Fälle, und für die meisten Betriebe entscheidet sich alles an der Frage, welcher davon überhaupt vorkommt.
Die drei Fälle, und was jeweils gilt
Stand heute, nach Verordnung und Leitlinien der EU-Kommission.
Echt wirkende Bilder, Stimmen und Videos.
Was aus der KI kommt und echt wirken kann, gilt der Verordnung als Deepfake. Dafür braucht es keine prominente Person: Auch täuschend echte Gegenstände, Orte oder Ereignisse zählen. Wer so etwas veröffentlicht, muss offenlegen, dass es künstlich erzeugt oder verändert wurde. Sichtbar am Inhalt, nicht versteckt im Impressum oder in den AGB.
Chatbots und KI am Telefon.
Wer mit einer KI schreibt oder spricht, muss das merken können, außer es ist ohnehin offensichtlich. Die Pflicht liegt in erster Linie beim Hersteller des Systems. Läuft der Chatbot aber unter Ihrem Namen, stehen Sie mit in der Verantwortung. Ein klarer Hinweis im Chatfenster kostet nichts.
KI-Texte.
Die Textpflicht ist eng: Sie greift nur, wenn ein veröffentlichter Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert, etwa zu Politik oder Gesundheit. Und selbst dann entfällt sie, wenn ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine reine Rechtschreibprüfung reicht dafür allerdings nicht.
Bußgelder und Aufsicht.
Der Rahmen: bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt ausdrücklich der niedrigere der beiden Werte. Zuständig ist in Deutschland seit Ende Juli 2026 die Bundesnetzagentur. Abmahnungen wegen fehlender Kennzeichnung sind bisher nicht dokumentiert, über das Wettbewerbsrecht aber denkbar.
Stand dieser Angaben: 26.08.2026. Grundlage sind die KI-Verordnung und die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026. Die Leitlinien sind nicht bindend, die ersten Gerichtsverfahren stehen noch aus. Das ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung: Ob ein einzelnes Bild kennzeichnungspflichtig ist, bleibt eine Einzelfallfrage, und die verbindliche Antwort gibt Ihnen ein Anwalt.
Was Sie nicht kennzeichnen müssen
Das sagen wir so deutlich, weil gerade viel Gegenteiliges erzählt wird. Interne Unterlagen sind nicht erfasst: Protokolle, Präsentationen, Angebotsentwürfe, solange sie im Haus bleiben. Normale Werbetexte und Produktbeschreibungen nennt die EU-Kommission ausdrücklich als Beispiel für Texte, die nicht unter die Pflicht fallen.
Auch bei Bildern ist die Grenze gnädiger als befürchtet: Farbkorrektur, Ausbessern von Details oder ein aus rein gestalterischen Gründen getauschter Hintergrund in der Produktwerbung machen aus einem Foto in aller Regel keinen Deepfake. Kritisch wird es, wenn das Produkt selbst besser aussieht, als es in echt ist, oder wenn eine erfundene Szene für eine echte Aufnahme gehalten werden kann.
Und was erkennbar erfunden ist, eine Comic-Illustration, ein offensichtliches Fantasiebild, wirkt nicht echt und braucht deshalb auch kein Etikett.
Die Vorlage: eine KI-Richtlinie für Ihren Betrieb
Kostenlose Vorlage: die KI-Richtlinie für Ihren Betrieb. Wer darf welche Werkzeuge nutzen, was darf da rein, was wird gekennzeichnet, wer gibt frei.
Zwei Seiten, in einer Stunde ausgefüllt. Kein Paragrafenwerk, sondern die Hausregeln, die jeder im Team versteht. Damit die Frage „dürfen wir das posten?" nicht bei jedem Bild neu diskutiert wird.
Fast geschafft. Schauen Sie in Ihr Postfach.
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Was wir dabei machen, und was nicht
Wir sind Ihr IT-Dienstleister, keine Kanzlei. Und KI-Beratung als eigene Leistung bieten wir nicht an, da sind andere näher dran.
Unser Fach ist die IT, in der diese Werkzeuge laufen: Microsoft 365 samt Copilot sauber einrichten, Zugriffsrechte so setzen, dass eine KI nicht mehr sieht als der Mensch, der sie bedient, und die Frage, welche Daten Ihren Betrieb dabei verlassen. Das ist keine KI-Frage, das ist geordnete IT.
Womit wir Betriebe im Alltag absichern, steht auf IT-Sicherheit.
Ob NIS2 Ihren Betrieb betrifft und was Art. 32 DSGVO von Ihrem Betrieb verlangt, steht auf zwei eigenen Seiten.
Die Werkzeuge sind da. Die Regeln noch nicht?
Dann rufen Sie an. Im Erstgespräch schauen wir uns an, wo KI bei Ihnen heute schon im Einsatz ist, oft ist das mehr, als die Geschäftsführung weiß, und was davon Ihre IT sauber hergeben muss.