KI im Betrieb

KI-Kennzeichnungspflicht: Was muss Ihr Betrieb kennzeichnen?

Kurze Antwort: weniger, als die Aufregung vermuten lässt. Aber nicht nichts. Seit dem 2. August 2026 gilt die Pflicht, und die Grenze verläuft woanders, als die meisten denken.

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Wie das Thema bei den meisten ankommt

Nicht mit einem Brief vom Amt. Sondern mit einem Moment der Unsicherheit: Das Bild für den nächsten Beitrag kommt aus der KI, der Text für die Website auch. Und irgendwo stand, dass man das jetzt kennzeichnen muss. Muss man?

Manchmal ja. Oft nein. Wer alles pauschal mit einem KI-Stempel versieht, macht genauso einen Fehler wie der, der gar nichts kennzeichnet. Die Verordnung fragt nicht, womit Sie gearbeitet haben. Sie fragt, was beim Betrachter ankommt.

Die Kennzeichnungspflicht hängt nicht daran, ob Sie KI benutzen. Sie hängt daran, was nach draußen geht und wie echt es wirkt.

Woher die Pflicht kommt

Grundlage ist die europäische KI-Verordnung, genauer ihr Artikel 50. Der gilt seit dem 2. August 2026, für jeden Betrieb, der KI beruflich einsetzt. Eine Übergangsfrist gibt es nicht mehr, die ist vorbei.

Der Artikel verlangt keine Kennzeichnung von allem, was mit KI zu tun hat. Er regelt drei Fälle, und für die meisten Betriebe entscheidet sich alles an der Frage, welcher davon überhaupt vorkommt.

Die drei Fälle, und was jeweils gilt

Stand heute, nach Verordnung und Leitlinien der EU-Kommission.

Echt wirkende Bilder, Stimmen und Videos.

Was aus der KI kommt und echt wirken kann, gilt der Verordnung als Deepfake. Dafür braucht es keine prominente Person: Auch täuschend echte Gegenstände, Orte oder Ereignisse zählen. Wer so etwas veröffentlicht, muss offenlegen, dass es künstlich erzeugt oder verändert wurde. Sichtbar am Inhalt, nicht versteckt im Impressum oder in den AGB.

Chatbots und KI am Telefon.

Wer mit einer KI schreibt oder spricht, muss das merken können, außer es ist ohnehin offensichtlich. Die Pflicht liegt in erster Linie beim Hersteller des Systems. Läuft der Chatbot aber unter Ihrem Namen, stehen Sie mit in der Verantwortung. Ein klarer Hinweis im Chatfenster kostet nichts.

KI-Texte.

Die Textpflicht ist eng: Sie greift nur, wenn ein veröffentlichter Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert, etwa zu Politik oder Gesundheit. Und selbst dann entfällt sie, wenn ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine reine Rechtschreibprüfung reicht dafür allerdings nicht.

Bußgelder und Aufsicht.

Der Rahmen: bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt ausdrücklich der niedrigere der beiden Werte. Zuständig ist in Deutschland seit Ende Juli 2026 die Bundesnetzagentur. Abmahnungen wegen fehlender Kennzeichnung sind bisher nicht dokumentiert, über das Wettbewerbsrecht aber denkbar.

Stand dieser Angaben: 26.08.2026. Grundlage sind die KI-Verordnung und die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026. Die Leitlinien sind nicht bindend, die ersten Gerichtsverfahren stehen noch aus. Das ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung: Ob ein einzelnes Bild kennzeichnungspflichtig ist, bleibt eine Einzelfallfrage, und die verbindliche Antwort gibt Ihnen ein Anwalt.

Was Sie nicht kennzeichnen müssen

Das sagen wir so deutlich, weil gerade viel Gegenteiliges erzählt wird. Interne Unterlagen sind nicht erfasst: Protokolle, Präsentationen, Angebotsentwürfe, solange sie im Haus bleiben. Normale Werbetexte und Produktbeschreibungen nennt die EU-Kommission ausdrücklich als Beispiel für Texte, die nicht unter die Pflicht fallen.

Auch bei Bildern ist die Grenze gnädiger als befürchtet: Farbkorrektur, Ausbessern von Details oder ein aus rein gestalterischen Gründen getauschter Hintergrund in der Produktwerbung machen aus einem Foto in aller Regel keinen Deepfake. Kritisch wird es, wenn das Produkt selbst besser aussieht, als es in echt ist, oder wenn eine erfundene Szene für eine echte Aufnahme gehalten werden kann.

Und was erkennbar erfunden ist, eine Comic-Illustration, ein offensichtliches Fantasiebild, wirkt nicht echt und braucht deshalb auch kein Etikett.

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