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KI im Betrieb

KI-Kennzeichnungspflicht: Was muss Ihr Betrieb kennzeichnen?

Sie müssen weniger kennzeichnen, als die Aufregung vermuten lässt, ganz ohne Kennzeichnung geht es aber nicht. Seit dem 2. August 2026 gilt die Pflicht. Für die meisten Betriebe geht es dabei um Bilder und Videos, die echt wirken, und um einen Chatbot, der für Sie mit Kunden redet.

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Eine KI-Richtlinie für Ihren Betrieb, zum Ausfüllen.

Sie arbeiten mit KI und wissen nicht, was Sie davon kennzeichnen müssen

Das Bild für den nächsten Beitrag kommt aus der KI, der Text für die Website auch. Und irgendwo stand, dass man das jetzt kennzeichnen muss.

Oft müssen Sie das nicht kennzeichnen, manchmal schon. Wer alles pauschal mit einem KI-Stempel versieht, macht genauso einen Fehler wie der, der gar nichts kennzeichnet. Entscheidend ist, was beim Betrachter ankommt.

Die Kennzeichnungspflicht hängt nicht daran, ob Sie KI benutzen. Sie hängt daran, was nach draußen geht und wie echt es wirkt.

Woher die Pflicht kommt

Grundlage ist die europäische KI-Verordnung, genauer ihr Artikel 50. Der gilt seit dem 2. August 2026 für Betriebe, die KI beruflich einsetzen, aber nur in bestimmten Fällen. Eine Übergangsfrist gibt es dafür nicht mehr. Nur wer ein KI-Werkzeug anbietet, das schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt war, hat für dessen maschinenlesbare Markierung noch bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.

Der Artikel verlangt keine Kennzeichnung von allem, was mit KI zu tun hat. Er regelt drei Fälle, und für die meisten Betriebe entscheidet sich alles an der Frage, welcher davon überhaupt vorkommt.

Die drei Fälle, und was jeweils gilt

Stand heute, nach Verordnung und Leitlinien der EU-Kommission.

Sie veröffentlichen Bilder, Stimmen oder Videos aus der KI, die echt wirken

Was aus der KI kommt und echt wirken kann, gilt der Verordnung als Deepfake. Dafür braucht es keine prominente Person: Auch täuschend echte Gegenstände, Orte oder Ereignisse zählen. Wer so etwas im Betrieb mit KI erstellt oder bearbeitet, muss offenlegen, dass es künstlich erzeugt oder verändert wurde. Sichtbar am Inhalt, nicht versteckt im Impressum oder in den AGB.

Ein Chatbot oder eine KI am Telefon redet unter Ihrem Namen mit Kunden

Wer mit einer KI schreibt oder spricht, muss das merken können, außer es ist ohnehin offensichtlich. Die Pflicht liegt beim Anbieter des Systems. Das sind Sie selbst, wenn der Chatbot für Sie entwickelt wurde und unter Ihrem Namen läuft. Haben Sie einen fertigen Chatbot gekauft und nur eingerichtet, sind Sie Betreiber, und dafür nennt der Artikel keine eigene Pflicht. Ein klarer Hinweis im Chatfenster kostet nichts.

Ihre Texte kommen aus der KI

Die Textpflicht ist eng: Sie greift nur, wenn ein veröffentlichter Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert, etwa zu Politik oder Gesundheit. Und selbst dann entfällt sie, wenn ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine reine Rechtschreibprüfung reicht dafür allerdings nicht.

Was ein Verstoß kosten kann

Der Rahmen: bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt ausdrücklich der niedrigere der beiden Werte. Zuständig ist in Deutschland seit Ende Juli 2026 die Bundesnetzagentur. Abmahnungen wegen fehlender Kennzeichnung sind bisher nicht dokumentiert, über das Wettbewerbsrecht aber denkbar.

Stand dieser Angaben: 18.09.2026. Grundlage sind die KI-Verordnung und die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026. Die Leitlinien sind nicht bindend, die ersten Gerichtsverfahren stehen noch aus. Das ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung: Ob ein einzelnes Bild kennzeichnungspflichtig ist, bleibt eine Einzelfallfrage, und die verbindliche Antwort gibt Ihnen ein Anwalt.

Was Sie nicht kennzeichnen müssen

Dazu wird gerade viel erzählt, was so nicht stimmt. Interne Texte sind nicht erfasst: Protokolle, Präsentationen, Angebotsentwürfe, solange sie im Haus bleiben. Für täuschend echte KI-Bilder, -Stimmen und -Videos gilt das nicht, dort fragt die Verordnung nicht, ob sie das Haus verlassen. Normale Werbetexte und Produktbeschreibungen nennt die EU-Kommission ausdrücklich als Beispiel für Texte, die nicht unter die Pflicht fallen. Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit nimmt sie von diesem Beispiel aus.

Auch bei Bildern ist die Grenze gnädiger als befürchtet: Farbkorrektur, Ausbessern von Details oder ein aus rein gestalterischen Gründen getauschter Hintergrund in der Produktwerbung machen aus einem Foto in aller Regel keinen Deepfake. Kritisch wird es, wenn das Produkt selbst besser aussieht, als es in echt ist, oder wenn eine erfundene Szene für eine echte Aufnahme gehalten werden kann.

Und was erkennbar erfunden ist, eine Comic-Illustration, ein offensichtliches Fantasiebild, wirkt nicht echt und braucht deshalb auch kein Etikett.

Eine Vorlage für Ihre KI-Richtlinie, damit im Team klar ist, wer was darf

Die erste Seite der KI-Richtlinien-Vorlage
Zwei Seiten, zum Ausfüllen.

Kostenlose Vorlage: die KI-Richtlinie für Ihren Betrieb. Wer darf welche Werkzeuge nutzen, was darf da rein, was wird gekennzeichnet, wer gibt frei.

Zwei Seiten, die Sie in einer Stunde ausgefüllt haben. Drin stehen die Hausregeln, die jeder im Team versteht. Damit die Frage „dürfen wir das posten?“ nicht bei jedem Bild neu diskutiert wird.

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Bei der Technik helfen wir Ihnen, beim Rechtlichen nicht

Wir sind Ihr IT-Dienstleister, keine Kanzlei. Und KI-Beratung als eigene Leistung bieten wir nicht an, da sind andere näher dran.

Unser Fach ist die IT, in der diese Werkzeuge laufen. Wir richten Microsoft 365 samt Copilot sauber ein. Wir setzen die Zugriffsrechte so, dass eine KI nicht mehr sieht als der Mensch, der sie bedient. Und wir schauen mit Ihnen, welche Daten Ihren Betrieb dabei verlassen.

Wenn bei Ihnen schon KI läuft und noch keine Regeln dafür da sind

Dann rufen Sie an. Im Erstgespräch schauen wir uns an, wo KI bei Ihnen heute schon im Einsatz ist, oft ist das mehr, als die Geschäftsführung weiß, und was davon Ihre IT sauber hergeben muss.

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