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Windows 11

Branchensoftware und Windows 11: die Frage, die man vorher stellt

In fast jedem Betrieb gibt es ein Programm, an dem alles hängt. Die Auftragsverwaltung. Die Warenwirtschaft. Die Praxissoftware. Die Steuerung an der Maschine.

Am Betriebssystem scheitert ein Umstieg selten. Er scheitert an diesem einen Programm, und meistens erst dann, wenn schon zwölf Rechner umgestellt sind.

Deshalb kommt diese Frage vor den Pilot und nicht danach. Microsoft selbst führt das Testen der Anwendungen als einen der fünf Schritte seiner Umstiegsplanung.

Stand: 17.09.2026

„Läuft" und „wird unterstützt" sind zwei verschiedene Dinge

Technisch spricht viel dafür, dass Ihr Programm auch unter Windows 11 startet. Microsoft sagt das ausdrücklich zu: Die Kompatibilitätszusage, die für Windows 10 galt, bleibt für Windows 11 bestehen.

Das ist Microsofts Zusage. Es ist nicht die Ihres Softwarehauses.

Wie weit diese beiden Dinge auseinanderliegen, führt Microsoft am eigenen Produkt vor. Zum eigenen Office auf Windows 10 steht dort sinngemäß: Programme wie Word laufen womöglich weiter, aber ein nicht unterstütztes Betriebssystem kann Probleme bei Leistung und Zuverlässigkeit verursachen.

Und im Supportfall: Tritt das Problem nur mit Microsoft 365 Apps auf Windows 10 auf, bittet der Support den Kunden, auf Windows 11 zu wechseln. Dazu: Kann der Kunde nicht auf Windows 11 wechseln, hilft der Support nur noch bei der Fehlersuche.

Übersetzt: Es läuft. Wenn etwas klemmt, bekommen Sie zu hören, Sie sollen wechseln. Genau so verhält sich auch ein Softwarehaus, und das ist kein Vorwurf. Niemand pflegt dauerhaft eine Kombination, die er nicht mehr testet.

Die drei Fragen, und sie gehören in eine Mail

1. Ist unsere Version für Windows 11 freigegeben?

Nicht die aktuelle Version des Herstellers. Ihre. Die Versionsnummer steht meistens unter „Hilfe" und dann „Über".

2. Wenn nein: welche Version wäre es, was kostet der Sprung dorthin, und was muss dafür noch mit?

Der Nachsatz ist der teure. Ein Versionssprung zieht oft eine neue Datenbank, eine neue Serverfassung oder eine Schnittstelle nach.

3. Bis wann unterstützt ihr Windows 10 darunter, und was passiert danach mit unserem Wartungsvertrag?

Diese dritte Frage wird am häufigsten vergessen, und sie ist die wichtigste. Ein Softwarehaus kann die Unterstützung für ein Betriebssystem früher beenden als Microsoft. Dann ist sein Datum das, das für Sie zählt, und nicht der 13. Oktober 2026.

Stellen Sie alle drei per Mail, und legen Sie die Antwort ab. Im Streitfall ist eine Mail mit der Freigabe der Unterschied zwischen einer Zusage und einer Erinnerung an ein Telefonat.

Beim Maschinenbauer fragen Sie getrennt

Die Steuerungssoftware an einer Maschine hat oft einen ganz anderen Fahrplan als die Bürosoftware. Manchmal liegt die Windows-Lizenz dort sogar beim Maschinenhersteller und gar nicht bei Ihnen.

Für solche Geräte ist der Weg selten Windows 11. Da geht es eher um LTSC oder um einen sauber abgetrennten Weiterbetrieb. Auch dazu gibt es eine Warnung von Microsoft, und sie gehört genau hierher. Sinngemäß: Mit der Zeit kann es externe Werkzeuge geben, die ältere Fassungen nicht mehr unterstützen. Der Grund: Der Funktionsstand von LTSC ändert sich nie.

Ein eingefrorenes Windows schützt also nicht davor, dass die Software darauf irgendwann nicht mehr unterstützt wird.

Die vier Stolpersteine, nach denen wir zuerst suchen

Wenn wir eine Programmliste durchgehen, fallen fast immer dieselben Dinge auf:

  • eine 32-Bit-Datenbank unter einem ansonsten aktuellen Programm,
  • ein alter Druckertreiber, für den es keine Windows-11-Fassung gibt,
  • eine Schnittstelle zu einem Messgerät, einer Waage oder einem Kartenleser,
  • ein Programm, das mit erhöhten Rechten laufen will, weil es das vor zehn Jahren durfte.

Keines davon macht einen Umstieg unmöglich. Alle vier machen ihn länger, wenn man sie erst im Pilot findet.

Was Sie selbst vorbereiten können

  • Eine Liste aller Programme, die für die Arbeit gebraucht werden, mit Versionsnummer.
  • Bei jedem Programm den Ansprechpartner beim Hersteller dazuschreiben.
  • Die drei Fragen einmal schreiben und an alle Hersteller schicken. Es ist dieselbe Mail.
  • Die Antworten in einem Ordner ablegen, nicht im Postfach.

Diese Liste ist auch dann Gold wert, wenn Sie den Umstieg noch ein Jahr schieben. Sie ist die Grundlage für jedes Angebot, das Sie danach bekommen, und sie verhindert, dass ein Dienstleister Aufwand schätzt, den er nicht kennt.

Was wir dabei machen

Wir stellen die drei Fragen für Sie, wenn Sie wollen. Das ist eine freigegebene Zusage und keine Absichtserklärung: Vor einer Migration klären wir mit dem Softwarehaus des Kunden, wie lange es das Betriebssystem darunter unterstützt.

Was wir nicht behaupten: dass wir die Fahrpläne aller Branchenprogramme kennen. Die kennt der Hersteller, und deshalb fragen wir ihn.

Und wenn die Antwort lautet, dass Ihre Version erst in einem Jahr freigegeben wird, dann ist das die Antwort. Dann planen wir um den Termin herum, statt ihn zu überfahren.

Wer noch nicht bei uns ist, beginnt mit dem Wechsel des IT-Dienstleisters.

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Quellen

  • Microsoft: Plan for Windows 11 führt „Test applications" als einen der fünf Schritte. Zur Kompatibilität: „Microsoft's compatibility promise for Windows 10 is maintained for Windows 11."
  • Microsoft: Windows 10 end of support and Microsoft 365 Apps mit Seitenstand 28.07.2026. Wortlaut: „Although apps such as Word may continue to work [...], using an unsupported operating system can cause performance and reliability issues". Zum Support: „If the issue occurs only with Microsoft 365 Apps on Windows 10 [...] support will ask the customer to move to Windows 11". Und: „If the customer is unable to move to Windows 11, support will provide troubleshooting assistance only".
  • Microsoft: Windows 10 LTSC overview warnt vor externen Werkzeugen: „over time there might be some external tools that don't continue to provide legacy support."

Stand dieser Angaben: 17.09.2026. Alle Quellen am 17.09.2026 gelesen. Das ist eine Einordnung der Herstellerangaben, keine Aussage über Ihre konkrete Software. Was für Ihre Version gilt, sagt Ihnen nur Ihr Hersteller, und zwar am besten schriftlich. Zur Freigabe Ihrer Branchensoftware ist das auch keine Rechtsberatung.